Gesellschaftsrecht / Neuordnung von Unternehmen

Unsere gesellschaftsrechtliche Praxis bildet traditionell einen Schwer­punkt unserer Beratungstätigkeit. Sie deckt von Umstruktu­rierungen (z.B. Verschmelzungen, Spaltungen sowie Ausgliederungen von Unter­nehmen und Unternehmensteilen) über Generationswechsel und Nach­folgelösungen bei Familiengesellschaften bis zur hoch­spezialisierten Begleitung von Europäischen Aktiengesellschaften (SE) alle wichtigen Bereiche ab. Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts sowie bei Vorstands-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsangelegenheiten.