Familien- und Erbrecht

Unsere Fachanwälte für Familien- und Erbrecht beraten und vertreten Mandanten u.a. bei der Erstellung von Eheverträgen, beim Abschluss von Scheidungsfolgevereinbarungen, in streitigen Auseinander­setzungen bei Ehescheidungen sowie bei der Gestaltung von Testa­menten, sonstigen Nachfolgeregelungen (insbesondere Erbverträgen) und bei der Ausein­andersetzung von Erben­gemeinschaften. Darüber hinaus sind wir auch als Testamentsvollstrecker tätig.