Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir verfügen über langjährige und ausgezeichnete Expertise in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Banken, Sparkassen und sonstige Finanz­dienstleister. Wir beraten u.a. in den Bereichen Zahlungsverkehr, Kreditverträge, Kapitalbeteiligungen, Anlageberatung, Prospekt­haftung sowie Fonds und vertreten unsere Mandanten in zivilprozessualen Auseinandersetzungen.